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HAUS- ODER PLATZORDNUNG

Anwendungsbereich
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung "LIDO Sounds" (nachfolgend "Veranstaltung") in der Veranstaltungsstätte Urfahranermarkt (Urfahrmarkt, 4020 Linz) (nachfolgend "Veranstaltungsstätte"), veranstaltet durch Arcadia Live GmbH (Porzellangasse 7a, 1090 Wien) (nachfolgend "Veranstalterin") und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher:innen, Veranstalter:in und deren Mitarbeiter:innen oder von diesen beauftragte Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an allen Eingängen/ Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.

Geltungsbereich / Veranstaltungszeit
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung (von Einlassbeginn, täglich um 12:00 Uhr bzw. um 11:00 am Sonntag bis eine Stunde nach Programmende bzw. dem Zeitpunkt, zu dem der letzte Besucher die Veranstaltungsstätte verlassen hat). Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen, insbesondere Warte- und Anstellflächen vor der Veranstaltungsstätte.

Zutrittskontrollen / Aufenthalt
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich im Zuge des Eintritts in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch die Aufsichtsperson(en)/ den Sicherheitsdienst/ das Ordnungspersonal/ sonstige ernannte Vertreter:innen der Veranstalterin (nachfolgend "Vertreter:innen der Veranstalterin") zu unterziehen.

Vertreter:innen der Veranstalterin sind berechtigt, vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Vertreter:innen der Veranstalterin sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Dasselbe gilt für Personen die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall sind die Vertreter:innen der Veranstalterin berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten.

Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung sind Vertreter:innen der Veranstalterin/ Organe der LPD Oberösterreich berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle Besucher:innen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen.

Jugendschutz
Der Zutritt in die Veranstaltungsstätte ist Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nicht gestattet. Zudem gilt das oberösterreichische Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.

Verbotene Gegenstände
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen und Gefährdung der Betriebssicherheit darstellen können. Verboten sind insbesondere:

(a) Waffen jeder Art, beispielsweise Pfeffersprays (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
(b) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus Aluminium, PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind, sowie Tetrapaks in jeder Größe. Ausnahme: Ein leeres, weiches Trinkbehältnis (Tap-Water-Bag) mit maximal 1,5 Liter pro Person.
(c) sperrige Gegenstände wie u. a. Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kinderwägen/Buggys, Kisten, Camelbacks/Trinkrucksäcke jeder Art, Koffer jeder Art, Decken, Handtücher, Zelte
(d) Taschen oder Rucksäcke jeder Art, die sich in vollem Zustand nicht in eine Ummantelung von 30 x 30 x 40cm einlegen lassen
(e) Fotokameras mit einem abnehmbaren Objektiven oder einem Objektivdurchmesser von mehr als 4 cm
(f) Laptops und Tablets
(g) Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (insbesondere Action-Cams)
(h) Stative, Selfie-Sticks, Leinwände und Staffeleien
(i) Schirme jeder Art
(j) Helme jeder Art
(k) Fahnen oder Schilder die größer sind als ein DIN-A3-Blatt
(l) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art
(m) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände
(n) alkoholische Getränke jeder Art, Drogen und Stimulanzien aller Art
(o) rassistisches, fremdenfeindliches, politisch-radikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
(p) jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und ähnliches sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art
(q) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge
(r) Elektro- oder Verbrennungsmotoren, ferngesteuerte Autos/Flugzeuge/Hubschrauber, insbesondere Überwachungsdrohnen
(s) Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions
(t) größere Mengen von Papier und/oder Papierrollen
(u) Lärminstrumente jeder Art wie z. B. Megafone, Gasdruckfanfaren, Ratschen, Pfeifen
(v) Laser-Pointer
(w) Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte
(x) andere Objekte, die die Sicherheit und/oder das Ansehen des Künstlers oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten


Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung den Vertreter:innen der Veranstalterin und den Organen der Landespolizeidirektion Oberösterreich. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, sind die Vertreter:innen der Veranstalterin berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

Mitführen von Tieren / Abstellen von Gefährten
Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Blinden- und Begleithunden ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Begleithunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.

Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten/ ist nur auf den hierfür vorgesehenen gekennzeichneten Plätzen gestattet. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten der Zuwiderhandelnden durch die Vertreter:innen der Veranstalterin entfernt und durch verwahrt werden.

Verhaltensanweisungen während der Veranstaltung
Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten. Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt. Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail) durch die Veranstalterin genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:

(a) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere promotionelle oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, E-Mail) Genehmigung durch die Veranstalterin durchzuführen
(b) mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere, wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt
(c) Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen
(d) politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-radikale Aussagen oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten
(e) sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten
(f) eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden
(g) zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen
(h) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, mobile WC-Anlagen, Masten aller Art und Dächer oder ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen
(i) Bereiche (z. B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten
(j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucher*innenplätzen und Rettungswege einzuengen, zu versperren oder zu beeinträchtigen
(k) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
(l) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. – zu verunreinigen
(m) das Veranstaltungsgelände mit ferngesteuerten Flugobjekten, insbesondere Überwachungsdrohnen, auch nur teilweise, zu überfliegen
(n) Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions oder anderen ähnlichen Miniatur-Heißluftballons steigen zu lassen
(o) Drogen zu konsumieren oder (entgeltlich oder unentgeltlich) weiterzugeben
(p) Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren
(q) in Innenräumen, auf Tribünen oder unter Zeltdächern zu rauchen
 

Benützung der Einrichtungen in der Veranstaltungsstätte
Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.

In Innenräumen, auf Tribünen oder unter Zeltdächern ist das Rauchen/Dampfen/Heizen von (Tabak)Erzeugnissen verboten. Zigaretten sind ausschließlich in den dafür im Außenbereich vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.

Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben.

Verhalten im Gefahrenfall
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend die Vertreter:innen der Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.

Verhalten im Falle eines Unwetters
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

Fahrverbot
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Vertreter:innen der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 7 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inlineskates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen mit eindeutiger, schriftlicher Genehmigung der Veranstalterin).

Bild- und Tonaufnahmen
Jede Person, die die Veranstaltungsstätte betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und aufzuzeichnen.

Anordnungsbefugnisse
Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megafone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen und von Vertreter:innen der Veranstalterin haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.

Rechtsfolgen bei Verstößen
Es dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.